Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betriebskosten-Service.
Stand: 29. Juli 2026. Der konkrete Leistungsumfang, Preis und gegebenenfalls abweichende Vereinbarungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Abrechnungsdienstleistungen zwischen Alexander Dahmen Betriebskosten-Service, Inhaber Alexander Dahmen, Zaunstraße 53, 50181 Bedburg (nachfolgend „Anbieter“), und dem jeweiligen Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Unverbindliche Anfrage und Vertragsschluss
Eine Anfrage über die Website, per E-Mail oder telefonisch ist unverbindlich und stellt noch keinen Auftrag dar. Der Anbieter übersendet nach Prüfung der Übernehmbarkeit ein individuelles Angebot mit Leistungsumfang, Preis und Voraussetzungen. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb einer genannten Frist ausdrücklich in Textform annimmt. Eine anschließend versandte Auftragsbestätigung dokumentiert den vereinbarten Auftrag.
3. Leistungsumfang
Der Anbieter erstellt die im Angebot beschriebenen Abrechnungsergebnisse auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben, Unterlagen, Vertragsgrundlagen, Beschlüsse und Verteilungsvorgaben. Zum vereinbarten Abrechnungsservice gehören die strukturierte Erfassung, rechnerische Aufbereitung, Darstellung und eine Kontrolle auf erkennbare Lücken oder Widersprüche im vereinbarten Umfang.
Eine eigenständige Rechts- oder Steuerberatung sowie eine Vertretung gegenüber Mietern, Eigentümern, Behörden oder Gerichten sind nicht Bestandteil des Standardauftrags. Zusätzliche Leistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich, rechtlich zulässig und in Textform vereinbart sind.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Angaben, Belege, Grunddaten, Zeiträume, Vorauszahlungen, Verteilungsvorgaben, Beschlüsse und gegebenenfalls Vertretungsnachweise vollständig, richtig, lesbar und rechtzeitig bereit. Bekannte Besonderheiten, Fristen und Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er die übermittelten Daten und Unterlagen rechtmäßig verwenden und an den Anbieter übermitteln darf.
5. Preise, Umsatzsteuer und Zusatzaufwand
Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise. Verbraucherpreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Websitepreise gelten für den jeweils beschriebenen Standardumfang. Zusätzlicher Sortier-, Rekonstruktions-, Änderungs- oder Sonderaufwand wird vor der Durchführung beschrieben und nur nach ausdrücklicher Zustimmung übernommen.
6. Zahlung und Bearbeitungsbeginn
Zahlungsweise und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot und der Rechnung. Ist eine Vorauszahlung vereinbart, beginnt die Bearbeitung nach vollständigem Zahlungseingang sowie nach vollständiger Bereitstellung der benötigten Unterlagen und Klärung offener Rückfragen. Der Zahlungseingang ist weder Abnahme noch Freigabe und schließt gesetzliche Mängel- oder Haftungsrechte nicht aus.
7. Bearbeitungszeit
Sofern nichts anderes in Textform vereinbart ist, beträgt die Regelbearbeitungszeit bis zu vier Wochen. Sie beginnt, sobald der Vertrag geschlossen ist, alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vollständig vorliegen, offene Rückfragen geklärt sind und eine vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist. Nachträgliche Änderungen, fehlende Mitwirkung oder neu hinzukommende Sonderfälle können den Zeitraum angemessen verlängern.
8. Entwurf, Endkontrolle und finale Freigabe
Das Abrechnungsergebnis wird zunächst als Entwurf übergeben. Der Auftraggeber kontrolliert den Entwurf insbesondere anhand seiner Originalunterlagen auf Namen, Anschriften, Zeiträume, Beträge, Vorauszahlungen, Verteilungsvorgaben, Vertragsgrundlagen und Beschlüsse und teilt erkennbare Abweichungen nachvollziehbar mit.
Korrekturen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden ohne zusätzliche Vergütung umgesetzt. Änderungen aufgrund neuer, geänderter oder verspätet übermittelter Ausgangsdaten können zusätzlich berechnet werden. Die finale Version wird erst nach ausdrücklicher Freigabe des Auftraggebers in Textform bereitgestellt. Schweigen gilt nicht als Freigabe.
9. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das Recht, die für ihn erstellten finalen Ergebnisse für den vereinbarten Zweck und die betroffenen Objekte zu nutzen und weiterzugeben. Allgemeine Vorlagen, Rechenstrukturen, Gestaltungselemente und Arbeitsmethoden verbleiben beim Anbieter.
10. Haftung
Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Folgen unvollständiger, unrichtiger, verspäteter oder rechtlich ungeeigneter Angaben und Vorgaben des Auftraggebers haftet der Anbieter nicht, soweit die Ursache bei ordnungsgemäßer Bearbeitung nicht erkennbar war. Gleiches gilt für die Verwendung eines nicht freigegebenen Entwurfs oder eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten und Unterlagen werden vertraulich und nur im erforderlichen Umfang verarbeitet. Soweit der Anbieter Mieter- oder Eigentümerdaten weisungsgebunden im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor der Datenübermittlung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
12. Verbraucherwiderruf
Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden mit den Vertragsunterlagen bereitgestellt.
13. Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – Bedburg als Gerichtsstand vereinbart. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
